Bankrecht

Wir beraten und betreuen öffentlich rechtliche und private Kreditinstitute  und unterstützen diese bei der Titulierung und Beitreibung von Forderungen.

Unsere Beratung umfasst auch die Überprüfung und Ausarbeitung von individuellen Kreditsicherheiten wie z.B. von Poolvereinbarungen bei Konsortialkrediten.

Wir vertreten diese in haftungsrechtlichen Fragen von fehlerhaften Anlageberatungen.

Nach oben scrollen