Ehevertragsrecht

In Anbetracht der heutigen Vielfalt an Ehetypen (wie z. B. der Doppelverdienerehe ohne Kinder, der zweiten Ehe im vorgerückten Alter oder der Ehe bei großem Alters-, Verdienst- oder Vermögensunterschieden) ist das aktuell geltende Eherecht nur sehr unzureichend. Die Lücke zwischen Eherecht und gesellschaftlicher Realität schließt ein Ehevertrag. Er ist damit nichts anderes als ein Vorsorgeinstrument, mit dem jedes Ehepaar eine individuelle und sachgerechte Regelung für seine Lebensgemeinschaft treffen kann. Erbrechtliche Berührungspunkte werden hierbei ebenso wie steuer- und haftungsrechtliche Besonderheiten in eine maßgeschneiderte Lösung einbezogen. Führt einer der Ehepartner ein Unternehmen, werden die gesellschaftsrechtlichen Aspekte besonders berücksichtigt, um auch in diesem Punkt Rechtssicherheit zu schaffen.

Dufner Rechtsanwälte
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