Stiftungsrecht

Eine zunehmend wichtige Nachfolgegestaltung für Familienunternehmen ist die Errichtung einer Stiftung. Wenn im Familienkreis kein Nachfolger für ein Unternehmen existiert oder ein größeres Vermögen vorhanden ist, bietet eine Stiftung die größtmögliche Sicherheit für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit bzw. die Lenkung des Vermögens im Sinne des Erblassers.

Wir beraten umfassend über die Vielzahl möglicher Stiftungsmodelle und die Problematik der Gemeinnützigkeit. Wir formulieren für unsere Mandanten die Satzung einer Stiftung, erledigen die Formalitäten der Gründung und unterstützen diese bei der Auswahl und Besetzung der Stiftungsorgane. Wir beraten unsere Mandanten bei der Sicherung und Vorsorge ihrer Erben und optimieren die steuerliche Ausgestaltung Ihrer Stiftung. Schließlich bieten wir nach der Errichtung Ihrer Stiftung deren kontinuierliche Betreuung im Zusammenhang mit unseren steuerlichen Partnern an.

Dufner Rechtsanwälte
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