Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge muss frühzeitig vorbereitet werden und erfordert eine seriöse Beratung mit Fingerspitzengefühl. Wir helfen unseren Mandanten bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung unabhängig davon, ob sie erwägen, ihr Unternehmen zu veräußern, an einen geeigneten Nachfolger zu übertragen oder über die Gründung einer Stiftung dessen Zukunft zu sichern.

Wir beraten unsere Mandanten mit unserer Erfahrung und der notwendigen Sensibilität in allen Fragen zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Dies beginnt mit der Berücksichtigung von Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag und setzt sich fort in testamentarischen bzw. erbvertraglichen Regelungen sowie Eheverträgen.

Wir entwickeln individuelle Übergabeverträge, die auch die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Aspekte berücksichtigen. Wir sorgen dabei für die ausreichende Absicherung unserer Mandanten als Übergeber und deren Ehepartner zu Lebzeiten.

Zusammen mit unserem Mandanten gestalten wir letztwillige Verfügungen und Erbverträge und helfen hierdurch Generationskonflikte zu vermeiden.

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