Erbrecht

Unternehmern und vorausschauend handelnden Privatpersonen raten wir dringend möglichst frühzeitig ein Testament zu verfassen. Das bringt Sicherheit für Sie selbst, für Ihr Unternehmen und für Ihre Familie. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können darüber hinaus helfen, Steuern zu sparen, ohne dass dadurch Nachteile entstehen.

Wir gestalten mit unseren Mandanten nach deren Vorgaben Testamente und Erbverträge und planen Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Handelt es sich bei unseren Mandanten um Unternehmer, so berücksichtigen wir die gesellschaftsrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Folgen Ihres Testaments auch auf Unternehmerseite. Wir begleiten unsere Mandanten im Falle einer Erbauseinandersetzung und beraten diese zu den Themen Pflichtteilsrecht, Nachlass, Pflegschaft und Testamentsvollstreckung.

Auch die Gründung einer Familien-Holding als Instrument der Vermögens- und Erbplanung mit weitreichender Sicherung der persönlichen Vorstellungen – auch über den Tod hinaus – gehört zu unserem Spektrum.

Dufner Rechtsanwälte
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