Gesellschaftsrecht

Auch mittelständische Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform ständigen Veränderungen unterworfen.

Wir möchten unseren Mandanten ein verlässlicher Partner sein, der die Strukturen von deren Unternehmen kennt und diese von Anfang an begleitet. Beginnend bei der Wahl der richtigen Unternehmensform entwickeln wir gemeinsam mit dem Firmengründer den passenden Gesellschaftsvertrag, wobei nicht nur dessen besondere Situation als Unternehmer, sondern auch dessen Privatsituation Berücksichtigung finden muss.

Darüber hinaus beraten wir mittelständische Unternehmen auch bei der Neuordnung ihrer Konzernstruktur, bei Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederung von Unternehmensteilen und anderen komplexen Transaktionen, die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können.

Kompetente Partner sind wir außerdem bei Unternehmenskäufen (M&A) und Joint Ventures sei es im nationalen oder internationalen Rahmen.

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